Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, dass Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes liefert. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch des Gebäudes und dient dazu, den Energiebedarf und die Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewerten. Zusätzlich enthält er Angaben zum Primärenergiebedarf, zum Energieverbrauch, zur Energieeffizienz und Empfehlungen zur Verbesserung.
Durch den Energieausweis sollen Eigentümern und potenziellen Käufern oder Mietern eines Gebäudes Informationen über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz zur Verfügung gestellt werden. Dadurch können die Energiekosten besser eingeschätzt und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu senken.
Seit der Einführung der Energiesparverordnung EnEV im Jahr 2002 ist der Energieausweis für den Neubau, den Verkauf, die Vermietung und die Sanierung jedes Wohn-, Betriebs- und Bürogebäudes verpflichtend.
Es gibt zwei Arten von Energieausweis: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten des Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum und ist vom Verhalten der Nutzer abhängig. Er eignet sich insbesondere für bestehende Gebäude, da er die realen Verbrauchswerte berücksichtigt.
Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf der energetischen Bewertung des Gebäudes anhand von technischen Kennwerten wie Dämmung, Heizungssystem und Fensterqualität. Er eignet sich für bestehende Gebäude und für Neubauten.
Beide Arten des Energieausweises enthalten ähnliche Informationen, wie z.B. den Energieverbrauch oder -bedarf des Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m2) pro Jahr, eine Energieeffizienzklasse von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient), CO2-Emissionen, Heizungsart und Energieträger. Zusätzlich können sie auch Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz enthalten, wie z.B. den Einbau von Wärmedämmung, den Austausch von Fenstern oder die Optimierung der Heizungsanlage.
Bestellen Sie Ihren Verbrauchs- oder Bedarfsausweis und profitieren Sie von unserem günstigen Angebot und der telefonischen Unterstützung unseres Partners. Sie erhalten den Verbrauchsausweis für günstige 69,95€, den Bedarfsausweis gibt es für 119,95€ jeweils inkl. MwSt. Erfassen Sie Ihre Daten einfach online und lassen Sie sich den Energieausweis am Monitor anzeigen. Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie Ihren Energieausweis per E-Mail.
Und wenn Sie uns mit der Vermietung oder dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen übernehmen wir die Kosten für die Erstellung des Energieausweises für Sie und erstellen zusätzlich eine kostenlose Wertermittlung für Ihre Immobilie.
Und es gibt noch weitere Gründe, den Energieausweis bei uns zu bestellen:
1. Energieausweis nach dem GEG 2020 (Gebäudeenergiegesetz)
2. Einfache Online-Erstellung
3. Energieausweis mit Gebäudefoto
4. Sofortige Verfügbarkeit
5. Vorschau des Energiekennwertes
6. Registrierung des Energieausweises beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
7. Telefonische Unterstützung bei Fragen
8. Abbildung des Gebäudes im Energieausweis möglich
9. Hohe Ersparnis gegenüber der Erstellung vor Ort
10. Auflistung von Verbesserungsmaßnahmen
Wann ist welche Art von Energieausweis erforderlich?
Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 1978 | Neubau | |
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Bis 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
Ab 5 Wohneinheiten | Freie Wahl | Freie Wahl | Bedarfsausweis* |
*Ausnahme
Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.
Beispiel: Sie haben Ihr Haus in 1972 gebaut und 2013 energetisch belegbare Maßnahmen durchgeführt. Dann reicht hierfür auch ein Verbrauchsausweis.
FAQ:
Wie lange ist ein Energieausweis gültig? | Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren und müssen danach erneuert werden. |
Wer kann mir als Eigentümer einen Energieausweis erstellen? | Je nach Art des Energieausweises kann dieser vom Energieversorger, von Architekten, Ingenieuren, Heizungsbauern oder sonstigen zugelassenen Personen erstellt werden. Das geht sowohl online als auch klassisch durch eine Beurteilung vor Ort. |
Was mache ich bei einem Mischgebäude? | Beträgt die gewerbliche Fläche des Gebäudes mehr als 10% der Gesamtfläche, ist bei einem Verkauf der Immobilie zusätzlich ein Energieausweis für Nichtwohngebäude erforderlich. |
Wofür ist die Registriernummer beim Energieausweis? | Jeder Energieausweis muss eine Registriernummer beinhalten. Energieausweise ohne Registriernummer sind ungültig. |
Für welche Immobilien gibt es die Energieausweispflicht? | Die Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen betrifft Neubauten, umfassend sanierte Gebäude und Objekte, die verkauft oder vermietet werden. |
Darf ich eine Immobilienanzeige auch ohne Energieausweis veröffentlichen? | Falls Sie vorhaben eine Immobilienanzeige zu schalten, müssen die Angaben des Energieausweises zwingend in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden bzw. der Energieausweis muss vor der Besichtigung vorgelegt werden. |